Förderung Solaranlagen

     
 

 

Die Notwendigkeit zur Nutzung der Solarenergie hat auch der Gesetz-
geber akzeptiert. Daher wurden seitens des Bundes bzw. der Länder verschiedene Förderprogramme erarbeitet um den Einsatz erneuerbarer Energien mit Fördermittel zu unterstützen:

 
  • Fördermittel Baden-Württemberg

    - EnergieSparCheck
    Mit dieser landesweiten Initiative fördern das Ministerium für Umwelt und Verkehr und das Baden-Württembergische Handwerk Energieeinsparung und Klimaschutz.
    Ihr Eigenanteil beträgt 100 Euro.
    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich der EnergieSpar-
    Check auf das gesamte Gebäude bezieht. Mehr Infos hierzu erhalten Sie auf dieser Seite: www.energiesparcheck.de

 

  • Fördermittel des Bundes

    - Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

    Mit dem neuen Programm werden Photovoltaik-Anlagen mit Darlehen bis maximal 50.000 Euro gefördert. Mittel aus dem neuen Programm stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-
    Programm mitfinanziert werden.


    -Neue Fördersätze ab 2007 bzw. 2008 (Basisförderung):
    Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden:

    - Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung bis max. 40m² werden mit 60 € pro m² Bruttokollektorfläche gefördert; mindestens jedoch mit 410 €

    - Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungs-unterstützung bis max. 40m² werden mit 105 € pro m² Brutto-kollektorfläche gefördert

    - Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungs-
    unterstützung mit mehr als 40m² werden bis 40m² mit 105 €; jeder m² Bruttokollektorfläche über 40 m² wird dann mit 45 € pro m² gefördert

    - Automatisch beschickte Biomassekessel:
    Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24 € je kW, mindestens jedoch 1.000 €.

    - Hackschnitzelkessel: 500 € je Anlage.

    - Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärme-
    leistung: 750 € je Anlage.

  • Neue Fördermöglichkeit für Erneuerbare Energien durch die Wärmepumpe mit bis zu 3.000 Euro

    Die Höhe der Fördersumme des Marktanreizprogramms (MAP) richtet sich nach :

    - Art der Wärmepuelle
    - der Gebäudeart (Neubau Sanierung)
    - der Gebäudefläche
    Genauere Fördersätze sind under www.BAFA.de ersichtlich



    - Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien
    Aus dem Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums (MAP) werden Sonnenkollektoren, Pellet-Kessel und Scheitholz-
    Vergaserkessel mit Zuschüssen gefördert; die neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm werden laut BMU voraussichtlich Mitte Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt. Ab 2007 erfolgt die "Basisförderung" nach einem vereinfachten Verfahren: Für den Antragsteller entfällt die bis-
    herige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer- und Leistungs-
    vertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen. Die Basis-
    förderung umfasst die Förderung von Solarkollektoranlagen bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche, von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaser-kesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung. Für die Basis-förderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Anträge können zusammen mit dem Verwen-dungsnachweis (Rechnung) ab dem 15. März 2007 gestellt werden.

    - Solarthermie-Anlagen für Warmwasser
    Der Staat fördert diesen Beitrag zum Umweltschutz mit einem Zuschuss: Für Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 60 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410,00 € je Anlage.


    - KfW-Programm zur CO2-Minderung
    Über dieses Programm können Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zur CO2-Minderung und Energieeinsparung und Maßnahmen an neuen und bestehenden Wohngebäuden finanziert werden.
    Unmittelbar durch die Maßnahmen entstandene Aufwendungen können bis zu 100% finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei maximal 5 Mio. Euro. Die Förderung bei der Errichtung von KfW-Energiesparhäusern schwankt je nach Typ zwischen 30.000 Euro und 50.000 Euro je Wohneinheit.

    Wichtig: Mit den Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein !

  • Eine Übersicht über die verschiedensten Förderprogramme können Sie auch  HIER  entnehmen.

 

Die Aufstellung gibt keine Gewährleistung auf Vollständigkeit und Aktua-
lität; wird haben Ihnen diesbezüglich interessante Links zur Nutzung und Förderung der Solartechnik zusammengestellt:

 

www.bmwi.de
www.kea-bw.de
www.lgabw.de
www.dgs-solar.org
www.solarserver.de
www.sonnenseite.com
www.bafa.de
www.kfw.de

Bundesanstalt für Wirtschaft und Arbeit
Klimaschutz- u. Energieagentur Bad.-Württemb.
Landesgewerbeamt Bad.-Württemberg
Deutsche Gesellschaft f. Solarenergie
Internetportal zur Sonnenenergie
Solar-Informationen TV-Moderator Franz Alt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
KFW Förderbank

 

 

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