- Fördermittel des Bundes
- Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW)
Mit dem neuen Programm werden Photovoltaik-Anlagen mit
Darlehen bis maximal 50.000 Euro gefördert. Mittel aus dem neuen
Programm stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten
zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als 50.000
Euro, die gewerblich betrieben werden, können im ERP-Umwelt- und
Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-
Programm mitfinanziert werden.
-Neue Fördersätze ab 2007 bzw. 2008 (Basisförderung):
Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen
Anträge gestellt werden:
- Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung bis max. 40m² werden mit 60 € pro m² Bruttokollektorfläche gefördert; mindestens jedoch mit 410 €
- Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungs-unterstützung bis max. 40m² werden mit 105 € pro m² Brutto-kollektorfläche gefördert
- Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungs-
unterstützung mit mehr als 40m² werden bis 40m² mit 105 €; jeder m² Bruttokollektorfläche über 40 m² wird dann mit 45 € pro m² gefördert
- Automatisch
beschickte Biomassekessel:
Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz
bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24 € je kW, mindestens jedoch
1.000 €.
- Hackschnitzelkessel:
500 € je Anlage.
- Scheitholzvergaserkessel
von 15 kW bis 30 kW Nennwärme-
leistung:
750 € je Anlage.
Neue Fördermöglichkeit für Erneuerbare Energien durch die Wärmepumpe mit bis zu 3.000 Euro
Die Höhe der Fördersumme des Marktanreizprogramms (MAP) richtet sich nach :
- Art der Wärmepuelle
- der Gebäudeart (Neubau Sanierung)
- der Gebäudefläche
Genauere Fördersätze sind under www.BAFA.de ersichtlich
- Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien
Aus dem Marktanreizprogramm
des Bundesumweltministeriums
(MAP) werden Sonnenkollektoren,
Pellet-Kessel und Scheitholz-
Vergaserkessel
mit Zuschüssen gefördert;
die neuen Richtlinien zum Marktanreizprogramm
werden laut BMU voraussichtlich
Mitte Januar 2007 durch Veröffentlichung
im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt.
Ab 2007 erfolgt die "Basisförderung" nach
einem vereinfachten Verfahren:
Für den Antragsteller entfällt
die bis-
herige Verpflichtung,
vor Abschluss eines Liefer- und
Leistungs-
vertrages einen Förderantrag
beim BAFA zu stellen. Die Basis-
förderung
umfasst die Förderung von
Solarkollektoranlagen bis 40
m2 installierter Bruttokollektorfläche,
von automatisch beschickten Biomasseanlagen
ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung
und von handbeschickten Scheitholzvergaser-kesseln
ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung.
Für die Basis-förderung
sind Anträge auf Förderung
erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft
der Anlage zu stellen. Anträge können zusammen mit dem Verwen-dungsnachweis
(Rechnung) ab dem 15. März 2007 gestellt werden.
- Solarthermie-Anlagen für Warmwasser
Der Staat fördert diesen Beitrag zum Umweltschutz mit einem Zuschuss: Für Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung 60 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410,00 € je Anlage.
- KfW-Programm zur CO2-Minderung
Über dieses Programm können Maßnahmen an bestehenden
Wohngebäuden zur CO2-Minderung und Energieeinsparung und Maßnahmen
an neuen und bestehenden Wohngebäuden finanziert werden.
Unmittelbar durch die Maßnahmen entstandene Aufwendungen können
bis zu 100% finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag liegt
in der Regel bei maximal 5 Mio. Euro. Die Förderung bei der
Errichtung von KfW-Energiesparhäusern schwankt je nach Typ zwischen
30.000 Euro und 50.000 Euro je Wohneinheit.
Wichtig:
Mit den Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein !
- Eine
Übersicht über die verschiedensten Förderprogramme können Sie auch HIER entnehmen.
Die Aufstellung
gibt keine Gewährleistung auf Vollständigkeit und Aktua-
lität; wird
haben Ihnen diesbezüglich interessante Links zur Nutzung und Förderung
der Solartechnik zusammengestellt: